Allgemeine Geschäftsbedingungen:  

Studio-Miete :

Die Hälfte des voraussichtlichen Betrages wird als Anzahlung am ersten Tag bezahlt. Der Restbetrag inklusive eventuellen späteren Zusatzleistungen wird bei Abschluss der Arbeiten, beim Aushändigen der Masterbänder, bezahlt.

Die Firma Ng-Productions behält auf allen von ihr ausgeführten Arbeiten den Eigentumsvorbehalt, bis zur vollständigen Bezahlung noch ausstehender Beträge.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Ng-Productions für im Studio lagernde Kundentonbänder und Datenträger nicht haftbar gemacht werden kann.
Digitale Daten werden nach 30 Tagen gelöscht.

Entstandene Ausfallzeiten durch höhere Gewalt oder Störungen bei Studiogeräten begründen keinerlei Schadenersatzforderungen, sondern die vollständige Kompensation der ausgefallenen Zeit.

Bei unannuliertem Nichterscheinen des Kunden, wird eine Stunde nach dem vereinbarten Termin die Studio-Miete verrechnet.

Für den ordentlichen Erwerb von allfälligen Urheberrechten ist der Kunde verantwortlich.

Für mitgebrachte Instrumente etc. haftet der Kunde.

Ng-Productions hat das Recht, von seinen Kunden-Arbeiten eine Kopie für reine Referenzzwecke herzustellen, sowie Kunden-Namen in Referenz-Listen aufzuführen. Wird dies vom Kunden nicht akzeptiert, muss er dies schriftlich mitteilen.

Gerichtsstand ist Pfäffikon / Zürich.


Tonträgerherstellung :

Die Hälfte des offerierten Betrages wird als Anzahlung bei der Auftragserteilung geleistet. Die zweite Hälfte plus eventuelle Portis etc. sind bei Erhalt der Ware zu entrichten.

Die Lieferzeiten für Vinyl-Scheiben und CDs betragen in der Regel 4 bis 6 Wochen, und gelten jedoch ohne Gewähr.